Antrag: Einbahnstraßen für Fahrradverkehr öffnen

Seit dem 01.09.1997 durften bestimmte Einbahnstraßen versuchsweise bis zum 31.12.2000 für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden. Mit der Dreiundreißigsten Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften (33. ÄndVStVR) vom 11.12.2000 hat der Gesetzgeber auf eine Befristung verzichtet und damit den positiven Erfahrungen mit der Versuchsregelung zur Öffnung von Einbahnstraßen in den Kommunen, die keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ergaben, Rechnung getragen.

Mit der Öffnung von Einbahnstraßen in Feldafing kann ein weiterer Beitrag zur Attraktivierung des Fahrradverkehrs in unserer Kommune erreicht werden, da zukünftig weniger Umwege gefahren werden müssen.

Die Grünen beantragen deshalb eine Öffnung bestimmter Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr.