Seit dem 01.09.1997 durften bestimmte Einbahnstraßen versuchsweise bis zum 31.12.2000 für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden. Mit der Dreiundreißigsten Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften (33. ÄndVStVR) vom 11.12.2000 hat der…