Ortsmitte jetzt angehen: Antrag auf Sanierungssatzung

Nach Jahrzehnten der Vorbereitung dürfen die Bürgerinnen und Bürger Feldafings eine sichtbare Verbesserung der Funktion und der Gestaltung der Ortsmitte erwarten.

Damit die Gemeinde ihre Ziele für das Gemeinwohl und die Gestaltung der Ortsmitte sichern kann – vor allem bei den in naher Zukunft erwartbaren Grundstücksverkäufen und Bauanträgen – besteht dringender Handlungsbedarf in Form einer Sanierungssatzung.

Eine Sanierungssatzung ist notwendig, um der Gemeinde ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken gemäß § 24 BauGB zu sichern. Derzeit besteht ein solches Vorkaufsrecht nicht.

Mit einerkurzfristig erstellbaren, einfachen Vorkaufsatzung gemäß § 25 BauGB wären die wesentlichen Interessen der Gemeinde, also des Gemeinwohls, bis zum Beschluss der Sanierungssatzung geschützt.

Leider hat sich das Zurückstellen der Sanierung der Ortsmitte zugunsten der Konversion als nicht zielführend erwiesen. Somit ist nun der Zeitpunkt gekommen, diese beiden Themen voneinander zu trennen.

Die Grünen stellen deshalb den Antrag, eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets für die Ortsmitte auszuarbeiten.

Der Antrag wird für die nächste Gemeinderatssitzung am 17. September 2019 gestellt.